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QR-Rechnungen

Sehr geehrte Kunden, Freunde und Interessenten

Die Einführung der QR-Rechnungen rückt näher. Vor diesem Hintergrund informieren wir Sie über den aktuellen Stand der Entwicklung. Scheuen Sie sich nicht, uns bei allfälligen Fragen zu kontaktieren. Ihre Anliegen und Ihre Zufriedenheit sind uns wichtig.

Zunächst, niemand ist verpflichtet zum 1. Juli 2020 QR-Rechnungen zu erstellen. Die derzeitigen roten und orangenen Einzahlungsscheine können, wie bei der letzten Umstellung (blau -> orange / grün -> rot), für eine Übergangsfrist, weiter verwendet werden. Allerdings müssen Sie als Unternehmer in der Lage sein QR-Rechnungen, die Sie von Ihren Lieferanten und Dienstleistern erhalten, zu verarbeiten.

Wir empfehlen unseren Kunden nicht vor dem Jahreswechsel 2020/21 auf die QR-Rechnung umzustellen. Ansonsten ist die Gefahr gross, dass sie Ihren Patienten die Handhabung der QR-Rechnung erklären müssen. Nach einem halben Jahr sollte sich das eingespielt haben.

DentalPROZESS wird ab dem 1. Juli 2020 in der Lage sein QR-Rechnungen zu erstellen. Allerdings werden Sie dafür eine neue Version unserer Software benötigen. Diese wird mindestens Mac OS 10.13 (High Sierra) oder Windows 10 (64-Bit) erfordern. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung wenn Sie sich nicht sicher sind, dass Ihre Geräte dafür geeignet sind.

Was müssen Sie unternehmen?

Für die Einführung der QR-Rechnung müssen Sie sich mit dem Anbieter Ihrer Abrechnungssoftware (Prozessteam), Ihrer Zahlungs- / Buchhaltungssoftware (so  vorhanden) und Ihrer Bank absprechen.

Was müssen Sie zusätzlich tun wenn Sie weiterhin Zahlungen in dentalPROZESS einlesen wollen?

  • Falls Sie heute Ihre Zahlungsinformationen noch über ein Vesr-File bekommen (Dateiendung ".v11"), sollten Sie umgehend das Verfahren auf camt.054 umstellen. Ab dem 1. Juli 2020 wird es die Zahlungsinformationen nur noch im Camt-Format geben. In den meissten Fällen können Sie das im Onlinebanking selbst machen. Rufen Sie einfach unsere Hotline an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie von Ihrer Bank, neben der IBAN Ihres Kontos, auch die entsprechende QR-IBAN bekommen haben. Das sollte zum Jahreswechsel 2019/20 erfolgt sein. Ohne die QR-IBAN können Sie keine QR-Rechnungen mit Referenzzeile erstellen.

Einen Überblick über das ganze Verfahren gibt Ihnen das folgende Video. Die SIX, als koordinierende Stelle in der Schweiz, hat es erstellt.

Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Rufen Sie unsere Hotline unter 0848 88 44 00 an, oder schicken Sie uns ein E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Ihr Prozessteam